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Kälte-, Klimatechnik
Manfred Wegner GmbH

Kuhlenlot 4 | 23970 Wismar
Tel: +49 (0)3841 223020
Fax: +49 (0)3841 22302-20
E-Mail: info@gewerbekaelte.de
Web: www.gewerbekaelte.de

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines / Geltungsbereich
  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  1. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung bekannt gegebene neueste Fassung unserer AGB.
  1. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  1. Vertragsschluss
  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, insbesondere herstellerseitige Änderungen. Mit der Bestellung einer Ware und / oder Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware / Dienstleistung erwerben zu wollen.
  1. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Auftrag und Annahme bedürfen der Schriftform.
  1. Ansonsten gilt der Auftrag als nicht angenommen.
  1. Für den Umfang und die Ausführung der Lieferung und / oder Leistung ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
  1. Etwaige Nebenabreden, Änderungen und behauptete Zusicherungen und sonstige Änderungen von Verträgen sind ebenfalls nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

  1. Auslieferung und Gefahrübergang
  1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten des Lieferanten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt, über.
  1. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eventuelle Transportschäden sind vom Kunden vor Annahme der Ware gegenüber dem Spediteur zu rügen bzw. nach Annahme entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen und Fristen schriftlich anzuzeigen.
  1. Vergütung
  1. Die Kaufpreise verstehen sich frei Lieferwerk bzw. Auslieferungslager, inkl. Verpackung, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Bei einer Steigerung von Material- und Rohstoffpreisen, Löhnen und Gehältern, Herstellungs- und Transportkosten zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend der Steigerung anzuheben.
  1. Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar.
  1. Der Abzug von Skonto kann nur auf der Grundlage einer besonderen schriftlichen Vereinbarung erfolgen.
  1. Die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass uns
    der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zu unserer Verfügung steht.
  1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
    rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung Zahlungen ausschließlich an uns zu leisten.
  1. Eigentumsvorbehalt
  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentumsrecht an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentumsrecht an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  1. Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht der vorliegenden Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
  1. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung durch einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  1. Liefer- und Leistungsfristen
  1. Die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Leistungsfristen setzt voraus, dass
    der Kunden seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.
  1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  1. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Versandbereitschaft / Bereitschaft zur Erbringung der Dienstleistung oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
  1. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.
  1. Dies gilt auch wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
  1. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich keine Nachteile für den Gebrauch daraus ergeben.
  1. Mängelansprüche und Haftung
  1. Die Mängelanspruchsdauer beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang, beim Werkvertrag – soweit die Leistungen bei einem Bauwerk im Sinne von § 634 a BGB erfolgen – ein Jahr ab Abnahme / Übergabe. Erfolgen Leistungen an oder für ein Bauwerk im Sinne von § 634 a BGB, gilt eine Mängelanspruchsdauer von fünf Jahren.
  1. Die einjährige Mängelanspruchsdauer verlängert sich auf zwei Jahre, wenn der Kunden das Erzeugnis vertraglich von Beginn an für mindestens diese zwei Jahre durch uns halbjährlich warten lässt.
  1. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Ein Recht zur Selbstvornahme der Mängelbeseitigung steht dem Kunden nur zu, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Der Kunde kann nur dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn wir trotz Fristsetzung weder nachgebessert noch Ersatzlieferung geleistet haben oder wenn dem Kunden eine Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung nicht zumutbar ist.
  1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, Schäden am Kühlgut oder sonstigen Vermögensgegenständen des Kunden.
  1. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit zur Last fällt oder wir eine vertragswesentliche Pflicht (sog. Kardinalpflicht) aus dem Vertrag verletzt haben. Sie gilt ferner nicht, wenn der Kunde berechtigt ist, wegen einer Garantie Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Außerdem gilt die Haftungsfreizeichnung nicht für Ansprüche gem. §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz.
  2. Werden Erzeugnisse zum Einbau in Räume geliefert, so haften wir nicht für die Folgen des mangelhaften Zustandes dieser Räume, insbesondere nicht für Folgen mangelhafter Isolierung, soweit diese nicht von uns angebracht wird. Zur Nachprüfung des Zustandes sind wir nicht verpflichtet.
  1. Der Kunde muss uns erkennbare Mängel, Falschlieferungen und Mengenfehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei vorzeitiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Ansonsten können entsprechende Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden.
  1. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich
    nur unsere Leistungsbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe unserer Produkte dar.
  1. Haftungsbeschränkungen und Haftung des Kunden
  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  1. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  1. Kommt der Kunde mit der Abnahme oder mit einer Mitwirkungspflicht in Verzug, sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
  1. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitszahlungen zu verlangen. Verweigert der Kunden die Hinterlegung des Sicherheitsbetrages ernsthaft und endgültig, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  1. Datenschutzbestimmungen
  1. Mit Abschluss des Vertrages werden Kundendaten von uns, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes § 28 Abs. 1 BDSG zulässig, in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert und verarbeitet.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Bei allen sich aus der Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand Schwerin. Dies gilt für alle sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Mündliche Nebenabreden sind nicht vereinbart.
  1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet Bundesdeutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts – Wiener Übereinkommen über den Internationalen Warenverkauf (CISG).
  1. Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen. Ansprüche gegen uns dürfen nicht
    abgetreten werden.
  1. Sollte eine oder mehrere der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in den unwirksamen Klauseln ein wirksamer angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrechterhalten bleiben. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines / Geltungsbereich
  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  1. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung bekannt gegebene neueste Fassung unserer AGB.
  1. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  1. Vertragsschluss
  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, insbesondere herstellerseitige Änderungen. Mit der Bestellung einer Ware und / oder Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware / Dienstleistung erwerben zu wollen.
  1. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Auftrag und Annahme bedürfen der Schriftform.
  1. Ansonsten gilt der Auftrag als nicht angenommen.
  1. Für den Umfang und die Ausführung der Lieferung und / oder Leistung ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
  1. Etwaige Nebenabreden, Änderungen und behauptete Zusicherungen und sonstige Änderungen von Verträgen sind ebenfalls nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

  1. Auslieferung und Gefahrübergang
  1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten des Lieferanten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt, über.
  1. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eventuelle Transportschäden sind vom Kunden vor Annahme der Ware gegenüber dem Spediteur zu rügen bzw. nach Annahme entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen und Fristen schriftlich anzuzeigen.
  1. Vergütung
  1. Die Kaufpreise verstehen sich frei Lieferwerk bzw. Auslieferungslager, inkl. Verpackung, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Bei einer Steigerung von Material- und Rohstoffpreisen, Löhnen und Gehältern, Herstellungs- und Transportkosten zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend der Steigerung anzuheben.
  1. Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar.
  1. Der Abzug von Skonto kann nur auf der Grundlage einer besonderen schriftlichen Vereinbarung erfolgen.
  1. Die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass uns
    der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zu unserer Verfügung steht.
  1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
    rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung Zahlungen ausschließlich an uns zu leisten.
  1. Eigentumsvorbehalt
  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentumsrecht an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentumsrecht an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  1. Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht der vorliegenden Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
  1. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung durch einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  1. Liefer- und Leistungsfristen
  1. Die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Leistungsfristen setzt voraus, dass
    der Kunden seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.
  1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  1. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Versandbereitschaft / Bereitschaft zur Erbringung der Dienstleistung oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
  1. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.
  1. Dies gilt auch wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
  1. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich keine Nachteile für den Gebrauch daraus ergeben.
  1. Mängelansprüche und Haftung
  1. Die Mängelanspruchsdauer beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang, beim Werkvertrag – soweit die Leistungen bei einem Bauwerk im Sinne von § 634 a BGB erfolgen – ein Jahr ab Abnahme / Übergabe. Erfolgen Leistungen an oder für ein Bauwerk im Sinne von § 634 a BGB, gilt eine Mängelanspruchsdauer von fünf Jahren.
  1. Die einjährige Mängelanspruchsdauer verlängert sich auf zwei Jahre, wenn der Kunden das Erzeugnis vertraglich von Beginn an für mindestens diese zwei Jahre durch uns halbjährlich warten lässt.
  1. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Ein Recht zur Selbstvornahme der Mängelbeseitigung steht dem Kunden nur zu, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Der Kunde kann nur dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn wir trotz Fristsetzung weder nachgebessert noch Ersatzlieferung geleistet haben oder wenn dem Kunden eine Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung nicht zumutbar ist.
  1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, Schäden am Kühlgut oder sonstigen Vermögensgegenständen des Kunden.
  1. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit zur Last fällt oder wir eine vertragswesentliche Pflicht (sog. Kardinalpflicht) aus dem Vertrag verletzt haben. Sie gilt ferner nicht, wenn der Kunde berechtigt ist, wegen einer Garantie Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Außerdem gilt die Haftungsfreizeichnung nicht für Ansprüche gem. §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz.
  2. Werden Erzeugnisse zum Einbau in Räume geliefert, so haften wir nicht für die Folgen des mangelhaften Zustandes dieser Räume, insbesondere nicht für Folgen mangelhafter Isolierung, soweit diese nicht von uns angebracht wird. Zur Nachprüfung des Zustandes sind wir nicht verpflichtet.
  1. Der Kunde muss uns erkennbare Mängel, Falschlieferungen und Mengenfehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei vorzeitiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Ansonsten können entsprechende Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden.
  1. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich
    nur unsere Leistungsbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe unserer Produkte dar.
  1. Haftungsbeschränkungen und Haftung des Kunden
  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  1. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  1. Kommt der Kunde mit der Abnahme oder mit einer Mitwirkungspflicht in Verzug, sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
  1. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitszahlungen zu verlangen. Verweigert der Kunden die Hinterlegung des Sicherheitsbetrages ernsthaft und endgültig, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  1. Datenschutzbestimmungen
  1. Mit Abschluss des Vertrages werden Kundendaten von uns, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes § 28 Abs. 1 BDSG zulässig, in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert und verarbeitet.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Bei allen sich aus der Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand Schwerin. Dies gilt für alle sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Mündliche Nebenabreden sind nicht vereinbart.
  1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet Bundesdeutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts – Wiener Übereinkommen über den Internationalen Warenverkauf (CISG).
  1. Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen. Ansprüche gegen uns dürfen nicht
    abgetreten werden.
  1. Sollte eine oder mehrere der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in den unwirksamen Klauseln ein wirksamer angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrechterhalten bleiben. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.

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